
Leistungen
Was wir für Sie tun
Arbeitsschutz hat viele Bausteine. Hier sehen Sie, welche davon wir übernehmen. Wenn Sie nicht sicher sind, was Sie brauchen – rufen Sie an. Wir schauen uns das gemeinsam an.
Leistung 01
Arbeitsschutzbetreuung
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet jeden Arbeitgeber, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) zu bestellen – das ist Unternehmerpflicht nach § 3 ArbSchG. Die Haftung liegt bei der Geschäftsführung, persönlich. Viele Betriebe haben das nicht geregelt. Bis die Berufsgenossenschaft nachfragt.
Wir bieten Ihnen zwei Betreuungsmodelle: die komplette sicherheitstechnische Grundbetreuung gemäß DGUV Vorschrift 2 mit zentralisierter Verwaltung aller Arbeitsschutzangelegenheiten – oder einzelne Arbeitsschutzaspekte modular nach Ihrem Bedarf. In beiden Fällen kommen wir regelmäßig in Ihren Betrieb, beraten die Geschäftsführung und dokumentieren alles lückenlos. So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
- Gefährdungsbeurteilungen erstellen und aktualisieren
- Regelmäßige Betriebsbegehungen mit Protokoll
- ASA-Sitzungen (Arbeitsschutzausschuss) – Teilnahme und Moderation ab 20 Mitarbeitern (§ 11 ASiG)
- Mitarbeiterunterweisungen zu Maschinen und Betriebsmitteln
- Fristen- und Prüfterminkontrolle – nichts geht verloren
- Gefahrstoffmanagement mit zertifizierter Fachkunde
- Hygieneschutzplanung (Biostoffrecht, HACCP-Richtlinien)
- Lärm-, Licht- und Klimamessungen am Arbeitsplatz
- PSA-Beratung – Auswahl der richtigen persönlichen Schutzausrüstung
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Leistung 02
Gefährdungsbeurteilungen
Die Gefährdungsbeurteilung ist das „Herzstück“ des Arbeitsschutzes und gesetzliche Pflicht nach § 3 ArbSchG: Der Unternehmer muss vor Beginn einer Tätigkeit die Gefährdungen ermitteln und Schutzmaßnahmen durchführen. Ab dem ersten Mitarbeitenden. Die Haftung liegt beim Unternehmer persönlich.
Wir kommen in Ihren Betrieb und erfassen die Gefährdungen systematisch vor Ort. Die Qualität der Beurteilung bestimmt die Wirksamkeit aller Schutzmaßnahmen. Das Ergebnis ist ein Dokument, das bei jeder Prüfung durch BG oder Gewerbeaufsicht standhält – und das Sie tatsächlich nutzen können, weil es verständlich geschrieben ist.
- Systematische Ermittlung und Lokalisierung von Risikofaktoren an Tätigkeiten und Arbeitsplätzen
- Feststellung des aktuellen Ist-Zustands
- Erarbeitung konkreter Schutzziele und Maßnahmen
- Komplette Erstellung oder qualifizierte Beratung bei vorhandenen Beurteilungen
- Psychische Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG
- Präsentation anhand von Mustermappen – damit Sie sehen, wie das Ergebnis aussieht
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Leistung 03
Betriebsanweisungen & Unterweisungen
Die Erstunterweisung muss vor Arbeitsantritt durchgeführt werden (§ 4 DGUV Vorschrift 1), insbesondere bei Wechsel der Arbeitsaufgaben oder Arbeitsmittel. Danach ist mindestens eine jährliche Wiederholung Pflicht. Die Dokumentation muss 5 Jahre aufbewahrt werden – bei einem Arbeitsunfall verlangt die BG oder Unfallkasse genau diese Unterlagen.
Wir schreiben Betriebsanweisungen, die Ihre Leute verstehen – keine Lehrbuch-Texte, sondern kurze, klare Regeln für den jeweiligen Arbeitsplatz. Die Unterweisungen führen wir direkt bei Ihnen durch, in kleinen Gruppen mit praktischen Beispielen. Jeder Mitarbeiter erhält individuelle Modulzuweisungen passend zu seiner Tätigkeit.
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Fordern Sie jetzt Ihre kostenlose Erstanalyse an. Wir beraten Sie, welche Maßnahmen für Ihren Betrieb sinnvoll sind.
Leistung 04
Prüfungen (DGUV / UVV)
Viele Arbeitsmittel müssen regelmäßig geprüft werden – das ist Unternehmerpflicht nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Wer den Überblick verliert, riskiert nicht nur Bußgelder – sondern haftet persönlich. Geschieht ein Unfall an einem ungeprüften Gerät, können Regressansprüche gegen Sie geltend gemacht werden.
Wir übernehmen die Prüfungen vor Ort – als Elektrofachkraft / Elektromeister mit der nötigen Qualifikation. Jede Prüfung beinhaltet Prüfplakette und Prüfprotokoll. Wir überwachen Ihre Fristen und erinnern Sie rechtzeitig, bevor etwas abläuft.
- Elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 – alles was einen Stecker hat, jährlich geprüft (Elektromeister-Qualifikation)
- Sportgeräte und Sportstätten – jährliche UVV-Prüfung durch befaehigte Person
- Leitern, Tritte und Rollgerüste nach DGUV V208-016 – mindestens jährlich
- Regalprüfungen nach DGUV R 108-007 – Regalinspektion mit Belastbarkeitskennzeichnung
- Handhubwagen (Ameise) – jährliche UVV-Prüfung
- Prüfplakette + Prüfprotokoll bei jeder Messung – Sie sind auf der sicheren Seite
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Leistung 05
Schulungen & Ausbildungen
Erste-Hilfe-Kurs, Brandschutzhelfer, Staplerfahrer-Schulung – das sind gesetzliche Pflichtschulungen. Die meisten Betriebe schicken ihre Leute irgendwohin. Wir kommen zu Ihnen – mit zertifizierten Ausbildern direkt in Ihren Betrieb.
Schulungen vor Ort haben einen entscheidenden Vorteil: Ihre Mitarbeitenden lernen an den Geräten, die sie tatsächlich benutzen, in den Räumen, in denen sie arbeiten. Das bleibt besser hängen als ein Vortrag im Seminarraum. Zertifikate und Dokumentation bekommen Sie direkt im Anschluss.
- Erste Hilfe – Pflicht ab 2 Mitarbeitern, eintägige Ausbildung, Kosten trägt die BG (Gutscheine)
- Brandschutzhelfer – 5 % der Belegschaft, Theorie + praktische Löschübung auf Ihrem Gelände
- Gabelstaplerschein – Inhouse-Schulung mit Ihren eigenen Staplern, zertifizierter Fahrlehrer
- Hubarbeitsbühnen-Führerschein – 6– 8 Stunden, Bediener-Ausweis mit Lichtbild
- Defibrillator-Einweisung und Spezial-Module auf Anfrage
- Jährliche Auffrischungsunterweisungen – wir organisieren und erinnern
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Leistung 06
SiGeKo
Sobald auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Firmen arbeiten, braucht der Bauherr einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo). Das ist gesetzlich vorgeschrieben nach der Baustellenverordnung (BaustellV) und betrifft auch kleinere Umbauten.
Wir übernehmen die SiGeKo-Aufgaben in der Planungs- und Ausführungsphase. Von der Erstellung des SiGe-Plans über die laufende Koordination auf der Baustelle bis zur Unterlage für spätere Arbeiten – Ihr Bauprojekt ist sauber dokumentiert und rechtssicher abgewickelt.
- Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
- Koordination der Sicherheitsmaßnahmen in der Planungsphase
- Laufende Baustellenkoordination während der Ausführung
- Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk
- Dokumentation aller Sicherheitsmaßnahmen und Abstimmungen
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Keine Verpflichtung · Antwort innerhalb 24 h · DSGVO-konform